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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AppFocus GmbH
Haselstrasse 19
5400 Baden
Schweiz
UID: CHE-139.464.954
Geschäftsführer: Nikola Kitanovic
E-Mail: contact@appfocus.ch

Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der AppFocus GmbH (nachfolgend "AppFocus") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Software- und App-Entwicklungsleistungen sowie damit zusammenhängenden Beratungs-, Konzeptions- und Wartungsleistungen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von AppFocus schriftlich bestätigt wurden.

3. Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag (Offerte, Pflichten- oder Lastenheft, Statement of Work) und diesen AGB hat der Einzelvertrag Vorrang.


§ 2 Vertragsschluss

1. Verträge kommen durch schriftliche Annahme einer Offerte von AppFocus durch den Kunden zustande. Eine Annahme per E-Mail genügt der Schriftform.

2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AppFocus.

3. AppFocus beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Vertragsabschluss und Eingang einer allfällig vereinbarten Anzahlung.


§ 3 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus der unterzeichneten Offerte beziehungsweise dem dazugehörigen Pflichten- oder Lastenheft.

2. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang und werden, soweit sie auf Wunsch des Kunden zusätzlich erbracht werden, separat vergütet.

3. AppFocus bestimmt, soweit nicht anders vereinbart, die für die Leistungserbringung einzusetzenden Technologien, Frameworks, Plattformen und Werkzeuge.

4. AppFocus setzt im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Entwicklungswerkzeuge (z.B. Coding-Assistenten und Sprachmodelle) ein. Sämtliche Outputs werden durch AppFocus geprüft, getestet und qualitätsgesichert.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt AppFocus rechtzeitig sämtliche Informationen, Inhalte, Designs, Materialien, Konten, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterlassene, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden und führen zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Termine sowie gegebenenfalls zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch von AppFocus.

3. Der Kunde benennt eine eindeutige Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis für sämtliche Belange des Projekts.


§ 5 Termine und Lieferfristen

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

3. Ereignisse höherer Gewalt entbinden AppFocus für ihre Dauer und eine angemessene Wiederherstellungszeit von Lieferterminen.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Rechnungen sind innert sieben (7) Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

3. AppFocus ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine Anzahlung in der Regel von 50% des Auftragsvolumens zu verlangen. Die Leistungserbringung beginnt erst nach Eingang dieser Anzahlung.

4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist AppFocus berechtigt, sämtliche Leistungen ohne Vorankündigung und ohne Verzicht auf ausstehende Forderungen einzustellen, bis sämtliche fälligen Rechnungen vollumfänglich beglichen sind.

5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss Schweizer Obligationenrecht in Höhe von 5% pro Jahr verrechnet. Mahn- und Inkassokosten gehen zulasten des Kunden.


§ 7 Change Requests

1. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer schriftlichen Offerte durch AppFocus.

2. Mit der Umsetzung wird erst nach schriftlicher Annahme der Change-Request-Offerte durch den Kunden begonnen.

3. Eine Pflicht zur Umsetzung von Change Requests besteht nur, wenn beide Parteien sich schriftlich darauf einigen.


§ 8 Lieferung und Abnahme

1. Die Lieferung erfolgt durch Übermittlung der vereinbarten Artefakte oder Software an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder einen vereinbarten gemeinsamen Speicherort. Massgeblich für den Lieferzeitpunkt ist der Versand-Zeitstempel der entsprechenden E-Mail bzw. der Upload-Zeitstempel.

2. Allfällige Mängel sind durch den Kunden innert sieben (7) Kalendertagen ab Lieferung schriftlich zu rügen.

3. Erfolgt innert dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.


§ 9 Gewährleistung

1. AppFocus gewährleistet, dass die gelieferten Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Abnahme.

3. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innert dreissig (30) Tagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.

4. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von AppFocus Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, ist der Kunde zur angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt.

5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • Eingriffe, Änderungen oder Anpassungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte;
  • Drittsysteme, externe Schnittstellen oder Dienste, auf die AppFocus keinen Einfluss hat;
  • Updates von Betriebssystemen, Plattformen, Frameworks oder App-Stores, die nach erfolgter Lieferung erscheinen;
  • unsachgemässe Nutzung, fehlerhafte Daten oder unzureichende Wartung durch den Kunden.

§ 10 Haftung

1. AppFocus haftet für direkten Schaden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Massgabe des Schweizer Obligationenrechts.

2. Die gesamte Haftung von AppFocus pro Schadensfall ist auf den Wert des betreffenden Auftrags der letzten zwölf (12) Monate begrenzt.

3. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. AppFocus haftet nicht für Schäden, die durch nicht von AppFocus betriebene Drittsysteme, Cloud-Anbieter, App-Stores oder Dienste entstehen.


§ 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

1. Sämtliche Rechte an den im Auftrag erstellten Werken, einschliesslich Quellcode, Designs und Dokumentationen, gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem entsprechenden Vertrag auf den Kunden über.

2. Bis zum vollständigen Übergang der Rechte verbleiben sämtliche Rechte bei AppFocus. AppFocus räumt dem Kunden für diese Phase ein nicht übertragbares, beschränktes Nutzungsrecht zu Test- und Abnahmezwecken ein.

3. AppFocus behält das Recht, das im Auftrag erworbene Know-how, generische Komponenten, Frameworks, Methoden und nicht kundenspezifische Bibliotheken in anderen Projekten weiterzuverwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder spezifischen Lösungen des Kunden offengelegt werden.

4. Der Kunde gewährt AppFocus das Recht, das Projekt unter Nennung des Kundennamens und mit visuellen Auszügen als Referenz auf der Website von AppFocus, in Portfolio-Materialien sowie in sozialen Medien zu erwähnen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird die Referenz anonymisiert.


§ 12 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für eigene Zwecke ausserhalb der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen.

2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf (5) Jahren fort.

3. Beide Parteien verpflichten sich, sich gegenüber Dritten nicht abschätzig, unwahr oder geschäftsschädigend über die jeweils andere Partei zu äussern.


§ 13 Drittleistungen und Plattformkosten

1. Kosten für Dienstleistungen Dritter (insbesondere Hosting, Cloud-Anbieter, Apple Developer Account, Google Play Developer Account, Push-Notification-Dienste, Zahlungsdienstleister, Fonts, Bibliothekslizenzen) werden separat ausgewiesen und vom Kunden entweder direkt oder gegen Kostenerstattung gegenüber AppFocus getragen.

2. Der Kunde ist für die Erstellung, den Unterhalt und die Compliance eigener Konten bei App-Stores und Plattformbetreibern verantwortlich.

3. AppFocus übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen oder Verzögerungen seitens Drittanbieter, insbesondere nicht für die App-Review-Prozesse von Apple und Google.


§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, grossflächige Internet- oder Cloud-Ausfälle — entbinden die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Wiederherstellungszeit von ihren vertraglichen Pflichten.


§ 15 Vertragsdauer und Beendigung

1. Verträge werden für die im Einzelvertrag definierte Dauer oder bis zur Erfüllung des definierten Leistungsumfangs geschlossen.

2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen.

3. Bei Kündigung sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vom Kunden vollumfänglich zu vergüten.


§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der separaten Datenschutzerklärung von AppFocus, abrufbar unter https://www.appfocus.ch/datenschutz.html.


§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der AppFocus GmbH in Baden, Schweiz.

3. AppFocus ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu belangen.


§ 19 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. AppFocus ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.

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